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Regeln USA Zoll?

Regeln USA Zoll?  
C.Viale
 Re: Regeln USA Zoll?  
Matthias Dingeldein
 Re: Regeln USA Zoll?  
Rupert Mohr
 Re: Regeln USA Zoll?  
C.Viale
 Re: Regeln USA Zoll?  
Rupert Mohr
 Re: Regeln USA Zoll?  
C.Viale
 Re: Regeln USA Zoll?  
Carsten Giesen
 Re: Regeln USA Zoll?  
Rupert Mohr
 Re: Regeln USA Zoll?  
Carsten Giesen
 Re: Regeln USA Zoll?  
Rupert Mohr
 Re: Regeln USA Zoll?  
Johannes Wissen
 Re: Regeln USA Zoll?  
C.Viale
 Re: Regeln USA Zoll?  
Frank Arnim
 Re: Regeln USA Zoll?  
Carsten Giesen
 Re: Regeln USA Zoll?  
Johannes Wissen
From:C.Viale
Subject:Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 13:39:27 +0100
Tach zusammen!

Folgende Frage... ich werd in knapp 6 Wochen nach Bush-Land
umziehen und wollte mein in Deutschland gekauftes Notebook
mit rübernehmen. Original Rechnungen sind vorhanden, nun die
Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die
USA nicht verzollt wird? Wie sieht es dann bei der Ausreise aus
den USA und Einreise nach Deutschland aus?

Freue mich schon auf Antworten...

Gruss
Christophe
From:Matthias Dingeldein
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 16:54:56 +0100
"C.Viale" schrieb:
>
> Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die
> USA nicht verzollt wird?

Schutzfolie über die metrischen Maße drüberkleben, dann kann man das
nach dem Verzollen einfach durch Abziehen der Folie wieder zurückändern.
Schwieriger ist das, wenn irgendwo Gewinde sind, da sollte man sich
passende Adapter metrisch/zöllig besorgen und die draufschrauben - wenn
son Gewinde erstmal verschnitten ist ist Feierabend.

Gruß & SCNR, Matthias Dingeldein

--
.... und immer 'ne Handbreit Schiene unter den Rädern!
From:Rupert Mohr
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 15:05:51 +0100
--- Original Nachricht von C.Viale vom 19.01.2005 13:39 ---
> Tach zusammen!
>
> Folgende Frage... ich werd in knapp 6 Wochen nach Bush-Land
> umziehen und wollte mein in Deutschland gekauftes Notebook
> mit rübernehmen. Original Rechnungen sind vorhanden, nun die
> Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die
> USA nicht verzollt wird? Wie sieht es dann bei der Ausreise aus
> den USA und Einreise nach Deutschland aus?
>
> Freue mich schon auf Antworten...
>
> Gruss
> Christophe

Die Frage lautet doch: dauerhaft oder vorübergehend?

-
P.S. In der Regel werden NB's als Reisegepäck nicht beachtet. Jedoch ist
bei einem Umzug das vielleicht nicht so einfach.
Vorübergehend: Carnet (bei IHK)
Dauernd: weiß ich nicht, US Recht.

Gruß
Rupert
From:C.Viale
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 15:15:44 +0100
Rupert Mohr wrote:
> --- Original Nachricht von C.Viale vom 19.01.2005 13:39 ---
>
>> Tach zusammen!
>>
>> Folgende Frage... ich werd in knapp 6 Wochen nach Bush-Land
>> umziehen und wollte mein in Deutschland gekauftes Notebook
>> mit rübernehmen. Original Rechnungen sind vorhanden, nun die
>> Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die
>> USA nicht verzollt wird? Wie sieht es dann bei der Ausreise aus
>> den USA und Einreise nach Deutschland aus?
>>
>> Freue mich schon auf Antworten...
>>
>> Gruss
>> Christophe
>
>
> Die Frage lautet doch: dauerhaft oder vorübergehend?
>
> -
> P.S. In der Regel werden NB's als Reisegepäck nicht beachtet. Jedoch ist
> bei einem Umzug das vielleicht nicht so einfach.
> Vorübergehend: Carnet (bei IHK)
> Dauernd: weiß ich nicht, US Recht.

Hat ich vergessen, werde ein Jahr lang drüben sein...
Was genau ist "Carnet" bei der IHK?
From:Rupert Mohr
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 16:32:56 +0100
--- Original Nachricht von C.Viale vom 19.01.2005 15:15 ---
> Hat ich vergessen, werde ein Jahr lang drüben sein...
> Was genau ist "Carnet" bei der IHK?

Ein Carnet (de passage) ist ein Papier, daß bezeugt, daß Du Gerät xy mit
Seriennummmer zz nur vorübergend ausführst. Dauer max. ist glaube ich
ein Jahr. Näheres bei der IHK Theaterstraße.


Gruß
Rupert
From:C.Viale
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 17:39:55 +0100
Rupert Mohr wrote:
> --- Original Nachricht von C.Viale vom 19.01.2005 15:15 ---
>
>> Hat ich vergessen, werde ein Jahr lang drüben sein...
>> Was genau ist "Carnet" bei der IHK?
>
>
> Ein Carnet (de passage) ist ein Papier, daß bezeugt, daß Du Gerät xy mit
> Seriennummmer zz nur vorübergend ausführst. Dauer max. ist glaube ich
> ein Jahr. Näheres bei der IHK Theaterstraße.

Vielen Dank, dann werd ich da morgen mal anrufen...

MfG,
Christophe
From:Carsten Giesen
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 15:09:42 +0100
C.Viale wrote:
> Tach zusammen!
>
> Folgende Frage... ich werd in knapp 6 Wochen nach Bush-Land
> umziehen und wollte mein in Deutschland gekauftes Notebook
> mit rübernehmen. Original Rechnungen sind vorhanden, nun die
> Frage: Was muss ich machen, damit das Teil bei Einfuhr in die
> USA nicht verzollt wird? Wie sieht es dann bei der Ausreise aus
> den USA und Einreise nach Deutschland aus?
>
> Freue mich schon auf Antworten...
>
> Gruss
> Christophe

soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also
Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles
was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und ist
zollfrei.

Eine Geschichte zur Rückeinfuhr: Ein um 2 Ecken Bekannter kaufte auf
einer Geschäftsreise nach Las Vegas mal eben ein Set Golfschläger, dem
dann alle Angestellten des Ladens innerhalb von 24 Stunden auf der
Driving Range Gebrauchsspuren beibringen mussten, damit es zollfrei nah
Deutschland eingeführt werden durfte... :-)

Bei einem Notebook sollten ein Anmeldepasswort und ein paar persönliche
Dateien reichen, wenn es nicht das Fehlen einer OVP tut.
Sicherheitshalber könntest du natürlich noch einen persönlich
konfigurierten Emailclient installieren...
Cola- und Keksereste auf den Tasten wären perfekt, um den Gebrauch zu
beweisen *grins*

ich hoffe, das hilft schon mal
Carsten
From:Rupert Mohr
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 16:39:17 +0100
--- Original Nachricht von Carsten Giesen vom 19.01.2005 15:09 ---
> soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also
> Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles
> was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und ist
> zollfrei.
>
Erzähl das nicht weiter ... Alles, was in ein Land eingeführt werden
soll, muß angemeldet und verzollt werden.

Bei entgültigem Umzug gibt es in vielen Ländern die Möglichkeit EINMALIG
das eigene Eigentum unverzollt zu transferrieren.
Thais mit doppeltem Wohnsitz können ihr in Deutschland erworbenes
Eigentum nach 1-jährigem Besitz in die Heimat transferrieren ("alte"
Lautsprecher der Familie schenken). IMMER braucht es in solchen Fällen
Papiere (Rechnunge, Quittungen), andernfalls kann der Zoll den Wert
schätzen! Das geht nach hinten los! (Ggf. Wert mit lokalem Propekt
nachweisen. Irgendeinen BILLIGEN Anbieter, also nicht Mediamarkt :-)

Bei einer endgültigen Ausfuhr kann man die USt zurückbekommen. Deutsche
mit einem inländischen Wohnsitz natürlich nicht!

Immer muß die Ausfuhr bescheinigt werden, denn sonst gibt's keine
Einfuhr :-)
usw. usw.. Bei gleichem Vorgang ist die Behandlung an verschiedenen
Zollstellen natürlich auch verschieden! Also: wenn Du was gelernt hast,
wende es nur an der gleichen Stelle wieder an....


Gruß
Rupert
From:Carsten Giesen
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 18:07:50 +0100
Rupert Mohr wrote:
> --- Original Nachricht von Carsten Giesen vom 19.01.2005 15:09 ---
>
>> soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also
>> Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles
>> was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und
>> ist zollfrei.
>>
> Erzähl das nicht weiter ... Alles, was in ein Land eingeführt werden
> soll, muß angemeldet und verzollt werden.

was, wie? der ganze "nix zu Verzollen-Schalter" ist unnötig?
Es ging hier doch um ein Notebook, das nicht endgültig eingeführt wird,
sondern als Bestitz _mitgebracht_ wird.
Allen Ernstes: muss ich bei einem längeren Aufenthalt alle mitgebrachten
Gegenstände auflisten (incl. Kaufbeleg), damit ich es problemlos wieder
ausführen kann?
Ich habe gerade Probleme, das glauben zu können (nicht persönlich
nehmen), woher hast du das denn?
Bei der Einfuhr nach D sind bei Bekannten, die mal länger in Japan o.
USA waren, auch die Laptops, Gitarren und -verstärker nicht bei der
Einfuhr beanstandet worden, bzw. verzollt.
Sollen dass alles "Kulanzen" gewesen sein?

Carsten -
interessiert, wie die offizielle Rechtslage ist
From:Rupert Mohr
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Thu, 20 Jan 2005 06:34:28 +0100
--- Original Nachricht von Carsten Giesen vom 19.01.2005 18:07 ---
> was, wie? der ganze "nix zu Verzollen-Schalter" ist unnötig?
> Es ging hier doch um ein Notebook, das nicht endgültig eingeführt wird,
> sondern als Bestitz _mitgebracht_ wird.
> Allen Ernstes: muss ich bei einem längeren Aufenthalt alle mitgebrachten
> Gegenstände auflisten (incl. Kaufbeleg), damit ich es problemlos wieder
> ausführen kann?

Die Rechtslage ist, daß Du in Staat A wohnst und Dein Kram dort ist und
bleibt :-)
Wenn Du woanders hinfährst, kannst Du im Rahmen der (niedrigen)
Freibeträge Zeugs mitschleppen. Einige Sachen sind inzwischen üblich als
Reisegepäck, wie z.B. auch Laptops. Es kann aber jederzeit nachgehakt
werden! Und es gibt eben Umzugsgepäck usw... Ausnahmen...

Die Hauptfalle an der Grenze ist der Grenzer mit der Frage "Haben Sie
was anzumelden?". (Er sagt nicht "zu verzollen".) Angemeldet werden muß
ALLES, auch die Freimengensachen! Die Antwort "Nein" liefert Dich schon
aus. Sie ist nämlich in der Regel falsch und damit ein Steuervergehen
:-). Gehst Du aber durch den roten Schalter und es spricht Dich kein
Zöllner an, dann ist es ok, denn Du warst ja bereit, anzumelden. Aber:
Du hast jetzt keinen Beleg!

Auch Schmuck um den Hals, an den Fingern, am Arm ist anmeldepflichtig.
Neuerdings (naja, seit zwei Jahren) werden in Frankfurt auch gerne diese
schönen Goldhalsbänder, ähem -ketten, gesucht, die die Touristen
mitbringen. Die Behauptung, die habe ich schon Jahre immer um, muß
belegt werden und ggf. auch nach Jahren muß die Einfuhrumsatzsteuer
nachentrichtet werden!

Es ist doch klar. Kein Staat verzichtet freiwillig auf die
Einfuhrabgaben. Im Prinzip wurden früher bei solchen Dauerreisenden die
Pretiosen im Paß eingetragen. Andererseits gibt es eben das Carnet mit
soundsovielen Einlageblättern mit Identitätsbeweisen. Hat eine Sache
keine Seriennumer oder so, wird ggf. ein Merkmal angebracht :-) (Man
kann auch selbst ein Schild draufkleben ...)

Eine kleine Story gefällig???
Ich habe mal eine Bull Harddisk (Made in France) gekauft. Die ging
kaputt. Die Einsendung nach Frankreich ohne eine Ausfuhrgenehmigung (4
Wochen) ist ein Vergehen! Die Genehmigung wurde unter Mitwirkung der USA
wg. Embargo erteilt. (Richtig ist die Einsendung über eine deutsche
Niederlassung, die hatten eine Sammelgenehmigung.)

Noch eine?
Ich habe einem Freund einen CP/M Computer verkauft. Der Freund wohnt in
Den Haag. Als er ihn nicht mehr wollte schickte er ihn mir zurück. Der
Reimport war nicht genehmigt und ich war schuldig, weil ich Nachweislich
schon mal eine Informationsveranstaltung im Hauptzollamt Aachen
mitgemacht hatte :-). Wenn die sich nämlich die Mühe machen, mit Dir zu
reden, schreiben die das auch in Deine Akte :-)

Also in der EU gibt das jetzt nicht mehr. Aber es gilt eben die
Außengrenze...

--
DL3NO * Rupert * Aachen * D09
PGP Mail erwünscht * PGP Key-ID: 0xB68FD35D
Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
From:Johannes Wissen
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 23:05:33 +0100
Am Wed, 19 Jan 2005 18:07:50 +0100 schrieb Carsten Giesen:
> was, wie? der ganze "nix zu Verzollen-Schalter" ist unnötig?

Wenn du keine Dinge bei dir hast, die anmeldepflichtig sind, ist der
schon okay.

> Allen Ernstes: muss ich bei einem längeren Aufenthalt alle mitgebrachten
> Gegenstände auflisten (incl. Kaufbeleg), damit ich es problemlos wieder
> ausführen kann?
> Ich habe gerade Probleme, das glauben zu können (nicht persönlich
> nehmen), woher hast du das denn?

Wenn es sich um zollpflichtige Dinge handelt, dann musst du im
Zweifelsfall den Nachweis erbringen, dass du diese vorher auch
ausgeführt hast. Kannst du das nicht: verzollen (+evt. Bußgeld /
Strafverfahren)
Genau für diesen Zweck gibt es vom Zoll jedoch Formulare, du kannst also
bei der Ausreise dein Laptop angeben und bei der Einreise das Formular
wieder vorzeigen.

> Bei der Einfuhr nach D sind bei Bekannten, die mal länger in Japan o.
> USA waren, auch die Laptops, Gitarren und -verstärker nicht bei der
> Einfuhr beanstandet worden, bzw. verzollt.
> Sollen dass alles "Kulanzen" gewesen sein?

Kann sein. Kommt eben auf die Laune der Beamten an. So einfach wie du es
siehst ist es in jedem Falle nicht, sonst würde sich ja jeder die
neuesten Sachen z.B. aus den USA mitbringen können
(Gebrauchsspuren+pers. Gebrauch) und müsste diese nicht verzollen. Auf
viele Dinge muss man Zoll(0-15%) PLUS Einfuhrumsatzsteuer(16%) bei der Einreise
zahlen. Laptops sind meines Wissens zumindest frei von Zollgebühr (jedoch
nicht von Einfuhrumsatzsteuer, die muss man immer zahlen bei Einfuhr).
Alles nachzulesen auf www.zoll.de

jojo
--
http://www.jwissen.de
gnupg public key at
http://jwissen.de/pubkey.asc
From:C.Viale
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 15:18:29 +0100
Carsten Giesen wrote:

>
>
> soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also
> Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles
> was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und ist
> zollfrei.

Gut, dann brauch ich mir ja keinen Kopf um das Teil zu machen...

>
> Bei einem Notebook sollten ein Anmeldepasswort und ein paar persönliche
> Dateien reichen, wenn es nicht das Fehlen einer OVP tut.
> Sicherheitshalber könntest du natürlich noch einen persönlich
> konfigurierten Emailclient installieren...

Alles vorhanden!

> Cola- und Keksereste auf den Tasten wären perfekt, um den Gebrauch zu
> beweisen *grins*

Ich bin die persönliche Lebensmittel und Getränke Firewall zu dem NB.
Sowas kommt hier nicht ran ;-)

Vielen Dank!
Christophe
From:Frank Arnim
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 21:20:47 +0100
["C.Viale" ]

>Ich bin die persönliche Lebensmittel und Getränke Firewall zu dem NB.

Sowas darf auch nicht in die Staaten einreisen ;-)
From:Carsten Giesen
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 16:29:51 +0100
C.Viale wrote:
> Carsten Giesen wrote:
>
>>
>>
>> soweit ich weiss, muss Zoll nur auf Handelsgüter gezahlt werden, also
>> Dinge, die dort verkauft werden sollen: Originalverpacktes z.B.; alles
>> was Gebrauchsspuren aufweist, gilt m.W. als persönlicher Besitz und
>> ist zollfrei.
>
>
> Gut, dann brauch ich mir ja keinen Kopf um das Teil zu machen...

Ich kann allerdings keine Garantie geben, ich habe das bisher nur mit
Foto- und Filmkamera ausprobiert. Wieso sollte es allerdings bei
Notebooks anders sein? Schliesslich werden nicht alle Geschäftsreisenden
für ihren dienstlaptop Zoll zahlen, oder? wenns mit sicherheit sein
soll, entweder bei der Botschaft anrufen oder jemanden fragen, der schon
mal dienstlich länger drüben war, sollte in aachen nicht schwer sein
(Ingenieure, Austauschstudis, fühlt sich gerade wer angesprochen?)
;-)
Grüsse
Carsten
From:Johannes Wissen
Subject:Re: Regeln USA Zoll?
Date:Wed, 19 Jan 2005 22:45:14 +0100
Am Wed, 19 Jan 2005 15:09:42 +0100 schrieb Carsten Giesen:
> Eine Geschichte zur Rückeinfuhr: Ein um 2 Ecken Bekannter kaufte auf
> einer Geschäftsreise nach Las Vegas mal eben ein Set Golfschläger, dem
> dann alle Angestellten des Ladens innerhalb von 24 Stunden auf der
> Driving Range Gebrauchsspuren beibringen mussten, damit es zollfrei nah
> Deutschland eingeführt werden durfte... :-)
>
> Bei einem Notebook sollten ein Anmeldepasswort und ein paar persönliche
> Dateien reichen, wenn es nicht das Fehlen einer OVP tut.
> Sicherheitshalber könntest du natürlich noch einen persönlich
> konfigurierten Emailclient installieren...
> Cola- und Keksereste auf den Tasten wären perfekt, um den Gebrauch zu
> beweisen *grins*

Betreff Rückeinfuhr:
Das glaubst du doch nicht, dass eigene Dateien/Gebrausspuren o.ä. reichen
und der Zoll sich mit sowas zufriedengibt. Man sollte sich schon im Klaren
drüber sein, dass es zwar sehr unwahrscheinlich ist vom Zoll so genau unter
die Lupe genommen zu werden, wenn man aber Pech hat und die es doch tun,
dann lassen die sich nicht durch so etwas beeindrucken.

Außerdem, die Zollpflicht ist unabhängig davon, ob du den "Gebrauch
beweisen kannst".

jojo
--
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gnupg public key at
http://jwissen.de/pubkey.asc
   

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