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 | | From: | Jens_Müller | | Subject: | Re: Bahncard 100: Verkehrsgesellschaft Kreis Unna | | Date: | Mon, 13 Sep 2004 00:47:48 +0200 |
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 | Daniel Rehbein writes:
> Man kann doch einen Vertrag nicht einfach einseitig (d.h. ohne > Zustimmung des Vertragspartners) abändern.
Die Bahn kann eh mit dem Kunden keine Verträge zu Lasten der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna schließen, und sie kann auch nicht ohne deren zutun einen entsprechenden Tarif aufstellen.
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 | | From: | Daniel Rehbein | | Subject: | Re: Bahncard 100: Verkehrsgesellschaft Kreis Unna | | Date: | Tue, 14 Sep 2004 20:45:15 +0200 |
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 | Jens Müller wrote:
>>Man kann doch einen Vertrag nicht einfach einseitig (d.h. ohne >>Zustimmung des Vertragspartners) abändern.
> Die Bahn kann eh mit dem Kunden keine Verträge zu Lasten der > Verkehrsgesellschaft Kreis Unna schließen, und sie kann auch nicht > ohne deren zutun einen entsprechenden Tarif aufstellen.
Natürlich kann man Verträge schließen, in denen Leistungen von Dritten einbezogen sind. Diese Dritten sind dann nicht unmittelbarer Vertragspartner des Kunden, sondern Subunternehmer. Der Vertragspartner des Kunden steht diesem Gegenüber natürlich auch für die Leistungen der Subunternehmer gerade.
Bei der BC100 ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna Subunternehmer der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG schließt mit der Verkauf der BahnCard100 mit dem Kunden einen Vertrag ab, der auch Leistungen der Verkehrsgesellschaft Unna beinhaltet. Also ist sie auch dafür verantwortlich, daß diese Leitungen innerhalb der Laufzeit des Vertrages bestehen bleiben.
Daniel Rehbein www.daniel-rehbein.de
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 | | From: | Reinhard Schumacher | | Subject: | Re: Bahncard 100: Verkehrsgesellschaft Kreis Unna | | Date: | Tue, 14 Sep 2004 21:21:23 +0200 |
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 | Daniel Rehbein schrieb:
> > Bei der BC100 ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna Subunternehmer der > Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG schließt mit der Verkauf der > BahnCard100 mit dem Kunden einen Vertrag ab, der auch Leistungen der > Verkehrsgesellschaft Unna beinhaltet.
Das kannst du sicher irgendwie belegen? Die Bahn bewirbt die BC100 nur für Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Wenn andere Unternehmen da mitmachen, ist das als Bonus zu sehen.
> Also ist sie auch dafür > verantwortlich, daß diese Leitungen innerhalb der Laufzeit des Vertrages > bestehen bleiben.
Wenn nicht in den Bedingungen für die BC 100 steht, daß diese "Subunternehmer" jederzeit ihr Angebot einstellen können. Ich habe die Bestimmungen zwar nicht gelesen, aber ich glaube doch, daß das sinngemäß irgendwo stehen wird.
Reinhard
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 | | From: | Daniel Rehbein | | Subject: | Re: Bahncard 100: Verkehrsgesellschaft Kreis Unna | | Date: | Tue, 14 Sep 2004 21:42:14 +0200 |
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 | Reinhard Schumacher wrote:
>> Bei der BC100 ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna Subunternehmer >> der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG schließt mit der Verkauf >> der BahnCard100 mit dem Kunden einen Vertrag ab, der auch Leistungen >> der Verkehrsgesellschaft Unna beinhaltet. > > Das kannst du sicher irgendwie belegen? Die Bahn bewirbt die BC100 nur > für Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Wenn andere Unternehmen da > mitmachen, ist das als Bonus zu sehen.
Anne Hoffmann hat dieses Thread mit einem Posting eröffnet, in dem sie eine Aussage der Deutschen Bahn AG zur Gültigkeit der BahnCard100 bei anderen Verkehrsunternehmen zitiert. Also gehört die Gültigkeit der BC100 bei DB-fremden Unternehmen zu den Aussagen, die die DB AG gegenüber Kunden macht.
Außerdem werden die DB-fremden Verkehrsunternehmen wohl kaum aus reiner Menschenfreundlichkeit Personen mit BC100 umsonst mitfahren lassen. Irgendwelche Gelder, die in Zusammenhang mit der Akzeptanz der von der DB ausgegebenen BC100 stehen, müssen diesen Unternehmen zugutekommen, sonst würden die das doch nicht machen.
>> Also ist sie auch dafür verantwortlich, daß diese Leitungen innerhalb >> der Laufzeit des Vertrages bestehen bleiben. > > Wenn nicht in den Bedingungen für die BC 100 steht, daß diese > "Subunternehmer" jederzeit ihr Angebot einstellen können. Ich habe die > Bestimmungen zwar nicht gelesen, aber ich glaube doch, daß das sinngemäß > irgendwo stehen wird.
Aber solch eine Klausel wäre doch gar nicht zulässig. Auch per AGB kann sich kein Unternehmen das Recht einräumen, vom Kunden bezahlte Leistungen einfach einzustellen.
Daniel Rehbein www.daniel-rehbein.de
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 | | From: | Michael Holzt | | Subject: | Re: Bahncard 100: Verkehrsgesellschaft Kreis Unna | | Date: | Wed, 15 Sep 2004 09:43:19 +0000 (UTC) |
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 | ["Followup-To:" header set to de.etc.bahn.tarif+service.] Daniel Rehbein wrote: > Anne Hoffmann hat dieses Thread mit einem Posting eröffnet, in dem sie > eine Aussage der Deutschen Bahn AG zur Gültigkeit der BahnCard100 bei > anderen Verkehrsunternehmen zitiert. Also gehört die Gültigkeit der > BC100 bei DB-fremden Unternehmen zu den Aussagen, die die DB AG > gegenüber Kunden macht.
Es ist eine rein informative Aussage. Sie ist nicht wirksam Vertragsbestandteil, und nur der zählt. So schwer ist das doch nicht zu verstehen, oder?
> Außerdem werden die DB-fremden Verkehrsunternehmen wohl kaum aus reiner > Menschenfreundlichkeit Personen mit BC100 umsonst mitfahren lassen.
Mitunter doch.
> Aber solch eine Klausel wäre doch gar nicht zulässig. Auch per AGB kann > sich kein Unternehmen das Recht einräumen, vom Kunden bezahlte > Leistungen einfach einzustellen.
Wenn es nicht zu den Vertragsleistungen gehört ist dies problemlos.
-kju
-- "We're nympholeptics, desiring the unobtainable. We risk sanity for moments of temporary enlightenment. So many ideas, so little memory. The last thought killed by anticipation of the next. We feel an oberwhelming feeling of love; we flow in unison." -- Jip (John Simm) in 'Human Traffic'
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