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Überstundenauszahlung_bei_Festgehalt

Überstundenauszahlung_bei_Festgehalt  
Roland_Hammerlindl
 Re:_Überstundenauszahlung_bei_Festgehalt  
_Ingeborg_Kreis_(Team_Sonderhomepage)
From:Roland_Hammerlindl
Subject:Überstundenauszahlung_bei_Festgehalt
Date:Sat, 22 Jan 2005 10:43:41 +0100
Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Angestellter soll neben seinem Fixum aufgelaufene Überstunden ausbezahlt bekommen. Wie gebe ich diesen Sachverhalt ein, ohne Probleme bei der Januarabrechnung zu bekommen?
(Lohn & Gehalt 2005)

Gruß
Roland Hammerlindl
From:_Ingeborg_Kreis_(Team_Sonderhomepage)
Subject:Re:_Überstundenauszahlung_bei_Festgehalt
Date:Sat, 22 Jan 2005 11:47:57 +0100
Hallo Roland Hammerlindl

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>

na, so förmlich braucht es hier nicht zu sein, wir sind hier alle nur User
die versuchen anderen Usern zu helfen, da reicht ein Hallo oder Guten Tag
schon aus.


> ein Angestellter soll neben seinem Fixum aufgelaufene Überstunden
> ausbezahlt bekommen. Wie gebe ich diesen Sachverhalt ein, ohne
> Probleme bei der Januarabrechnung zu bekommen? (Lohn & Gehalt 2005)
>

Wenn das Überstunden sind die z.B. im Vormonat und laufenden Monat
angefallen sind dann ist es aus Vereinfachungsgründen zulässig diese im
laufenden Monat abzurechnen, sind allerdings länger zurückliegende Monate
betroffen dann müssen normalerweise die betroffenen Lohnabrechnungszeiträume
neu aufgerollt werden, das ist natürlich wenn ein neues Jahr angefangen hat
nicht so gut und geht ja lohnsteuermäßig nur noch in den ersten 3 Wochen im
Januar, ansonsten werden die anfallenden Lohnsteuern für diese
Nachberechnungen ja dem laufenden Abrechnungszeitraum zugeschlagen.
In de Praxis wird das zwar oft nicht so genau genommen, aber das kommt ja
wohl auch auf die Anzahl der abzurechnenden Überstunden an, werden die
nämlich alle in einem Monat abgerechnet kann es sein das von den Überstunden
kaum etwas übrigbleibt da die Steuer dann alles auffrißt wenn es viele
Stunden sind die man auf einmal abrechnet, viele große Betriebe zahlen dann
jeden Monat einen gewissen Anteil aus wenn regelmäßig Überstunden in einer
gewissen Höhe anfallen und rechnen die Stunden die über die schon
abgerechnete Höhe anfallen dann eben in regelmäßigen Abständen ab.

Ich denke mit dieser Angabe kommen Sie schon mal weiter? Sollten dann noch
Fragen sein, einfach mit genauen Angaben nochmal melden.



--
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende von der badischen Bergstraße


Ingeborg Kreis
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
> Gruß
> Roland Hammerlindl
   

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