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 | | From: | Roland_Hammerlindl | | Subject: | Überstundenauszahlung_bei_Festgehalt | | Date: | Sat, 22 Jan 2005 10:43:41 +0100 |
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 | Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Angestellter soll neben seinem Fixum aufgelaufene Überstunden ausbezahlt bekommen. Wie gebe ich diesen Sachverhalt ein, ohne Probleme bei der Januarabrechnung zu bekommen? (Lohn & Gehalt 2005)
Gruß Roland Hammerlindl
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 | | From: | _Ingeborg_Kreis_(Team_Sonderhomepage) | | Subject: | Re:_Überstundenauszahlung_bei_Festgehalt | | Date: | Sat, 22 Jan 2005 11:47:57 +0100 |
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 | Hallo Roland Hammerlindl
> Sehr geehrte Damen und Herren, >
na, so förmlich braucht es hier nicht zu sein, wir sind hier alle nur User die versuchen anderen Usern zu helfen, da reicht ein Hallo oder Guten Tag schon aus.
> ein Angestellter soll neben seinem Fixum aufgelaufene Überstunden > ausbezahlt bekommen. Wie gebe ich diesen Sachverhalt ein, ohne > Probleme bei der Januarabrechnung zu bekommen? (Lohn & Gehalt 2005) >
Wenn das Überstunden sind die z.B. im Vormonat und laufenden Monat angefallen sind dann ist es aus Vereinfachungsgründen zulässig diese im laufenden Monat abzurechnen, sind allerdings länger zurückliegende Monate betroffen dann müssen normalerweise die betroffenen Lohnabrechnungszeiträume neu aufgerollt werden, das ist natürlich wenn ein neues Jahr angefangen hat nicht so gut und geht ja lohnsteuermäßig nur noch in den ersten 3 Wochen im Januar, ansonsten werden die anfallenden Lohnsteuern für diese Nachberechnungen ja dem laufenden Abrechnungszeitraum zugeschlagen. In de Praxis wird das zwar oft nicht so genau genommen, aber das kommt ja wohl auch auf die Anzahl der abzurechnenden Überstunden an, werden die nämlich alle in einem Monat abgerechnet kann es sein das von den Überstunden kaum etwas übrigbleibt da die Steuer dann alles auffrißt wenn es viele Stunden sind die man auf einmal abrechnet, viele große Betriebe zahlen dann jeden Monat einen gewissen Anteil aus wenn regelmäßig Überstunden in einer gewissen Höhe anfallen und rechnen die Stunden die über die schon abgerechnete Höhe anfallen dann eben in regelmäßigen Abständen ab.
Ich denke mit dieser Angabe kommen Sie schon mal weiter? Sollten dann noch Fragen sein, einfach mit genauen Angaben nochmal melden.
-- Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende von der badischen Bergstraße
Ingeborg Kreis Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU) > Gruß > Roland Hammerlindl
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