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 | | From: | Julian_Langhoff | | Subject: | Nachnahme-Zahlungseingänge_buchen | | Date: | Thu, 20 Jan 2005 15:55:53 +0100 |
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 | Hallo,
wenn man etwas per nachnahme verschickt, kostet das 4,00 EUR für das Verfahren, was man auch direkt bezahlt und quittiert bekommt. Der Kunde bezahlt dann ja den Rechnungsbetrag, man bekommt jedoch zwei Euro weniger überwiesen, weil die Post ein Übermittlungsentgeld in dieser Höhe einbehält.
Die Frage ist jetzt nur: Wie verbuche ich das korrekt? Wenn ich bsp. statt 200,- nur 198,- Zahlungseingang verbuche, bleibt für den Debitor ein offener Posten über 2,- stehen und das geht ja nicht. Und ich kann auch nicht den Rechnungsbetrag verbuchen, denn dann stimmt die Kasse nicht.
Wer weiss, wie das geht?
Danke & Grüße Julian Langhoff
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 | | From: | Birgit_Schlenker | | Subject: | Re:_Nachnahme-Zahlungseingänge_buchen | | Date: | Fri, 21 Jan 2005 14:01:06 +0100 |
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 | Hallo Julian, Dein Kunde hat seine Rechnung ordnungsgemäß bezahlt. Also buchst Du auch die 200,- auf das Debitorenkonto als Eingang. Die 2,- Übermittlungsentgelt buchst Du entsprechend auf ein Kostenkonto. Du kannst es mit einer Splittbuchung machen oder eben auch 2 Buchungen. In Zukunft dann nur noch daran denken, daß Du dieses Entgelt der Post im Vorwege auch an Deine Kunden belastest. Gruß aus Meck-Pomm Birgit Schlenker
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 | | From: | Marcel_Schulze | | Subject: | Re:_Nachnahme-Zahlungseingänge_buchen | | Date: | Fri, 21 Jan 2005 13:35:40 +0100 |
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 | wird dem Kunden auch Versandkosten in Rechnung gestellt?
wenn ja, auf der Rechnung gleich die 2 Euro mit abziehen.
Beispiel: Kauf per Nachname wird dem Kunden laut AGB/Kostenausschreibung immer 4 Euro in Rechnung gestellt.
-> Kunde kauft was für 90 Euro -> Ihm mitteilen das es mit VK 94 Euro kostet. -> Rechnung schreiben über die 90 Euro Waren + 2 Euro Versand (Auf der Rechnung darauf hinweisen, das die 2 Euro Zahlkartengebühr bereits abgezogen sind).
95% meiner Kunden verstehen diese Praxis, den restlichen 5% habe ich es dann auf deren Nachfrage nochmal erklärt.
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