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 | | From: | Lene_Wagner | | Subject: | Belegnummern | | Date: | Sat, 22 Jan 2005 14:43:38 +0100 |
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 | Guten Tag. Ich mache die Buchhaltung für eine 2-Personen Softwareentwicklungsfirma (GmbH). Im großen und ganzen komme ich, obwohl ich nicht vom Fach bin, gut zurecht, habe jedoch Fragen:
1. Ist es korrekt, wenn ich im neuen Wirtschaftsjahr bei den Belegnummern wieder bei 1 anfange (wie es die Bank mit ihren Auszügen macht) oder muss ich von Firmenstart an hochzählen?
2. Der Hauptgesellschafter und neben mir einzige Arbeitnehmer der Firma hat ein Gerät für die Firma und eines für sich gekauft und das sinnvollerweise auf eine Rechnung an die Firma laufen lassen. Ausserdem hat er bei einer Dienstreise eine Fahrkarte für 2 Personen gekauft, weil es dadurch günstiger wurde. Er hat der Firma die Beträge brav erstattet, die Frage ist nur, wie ich das buchen kann:
Ich habe drei Ideen mit ihren jeweiligen Fragezeichen. 1. Privatentnahmen: Geht das überhaupt in einer GmbH? Und ist das in dem Fall umsatzsteuerpflichtig oder nicht?
2. durchlaufender Posten: es existiert keine REchnung auf "seinen Namen", wie es eigentlich vorgeschrieben ist.
3. Eine Forderung an ihn. Aber wie ist das dann mit der Umsatzsteuer?
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 | | From: | Oliver_Ambrosius | | Subject: | Re:_Belegnummern | | Date: | Sun, 23 Jan 2005 13:24:59 +0100 |
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 | Hallo, mit den Belegnummern kann man es handhaben wie man möchte. Wichtig ist nur, dass sie im Laufe des Jahres fortlaufend sind. Das mit den zwei Geräten würde ich ein Gerät in die Kosten buchen und das andere gegen ein Gesellschafter-Verrechnungskonto. Die Erstattung des Gesellschafters wird dann gegen das Konto gebucht und somit ist das Konto dann ausgeglichen. Sollte nicht ein sofortiger Ausgleich erfolgen, muss der Saldo auf dem Konto verzinst werden. Das gleiche gilt für die 2. Person bei den Reisekosten.
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 | | From: | Lene_Wagner | | Subject: | Re:_Re:_Belegnummern | | Date: | Sun, 23 Jan 2005 18:46:48 +0100 |
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 | Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen! Viele Grüße,
Lene Wagner
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